FAQ zum digitalen Impfpass
FAQ zum digitalen Impfpass
Der digitale Impfpass wird mit kostenlosen Apps auf dem Smartphone realisiert. Neben der CovPass-App vom RKI unterstützten auch andere Apps, wie etwa die Corona-Warn-App oder die Luca-App, den digitalen Impfpass. Mit dem digitalen Impfpass können Sie Ihren Corona-Impfschutz bequem nachweisen.
Grundsätzliches
Mit dem digitalen Impfpass können Sie Ihre Corona-Impfungen bei Bedarf bequem, sicher und digital mit dem Smartphone nachweisen, etwa um die Reisefreizügigkeit zu erleichtern. Zeigen Sie dafür einfach den QR-Code etwa aus der CovPass-App vor.
Nein! Sie entscheiden selbst, ob Sie den digitalen Impfpass nutzen wollen. Die Nutzung ist vollkommen freiwillig. Ziel ist es, Corona-Impfungen schnell und sicher nachzuweisen. Sie können die Apps jederzeit löschen. Damit werden auch alle von der App gespeicherten Informationen von Ihrem Smartphone entfernt. Alternativ können Sie Ihren Corona-Impfschutz auch mit dem ausgedruckten Impfzertifikat oder dem bekannten (in der Regel) gelben Impfpass nachweisen.
Der digitale Impfpass kann nicht nur in Deutschland genutzt werden. Er gilt auch im EU-Ausland als Nachweis für erfolgte Impfungen, wenn der jeweilige EU-Mitgliedstaat digitale Nachweise zulässt.
Der Weg zum digitalen Impfpass
Sobald Sie Ihre Zweitimpfung (Ausnahme Impfstoff von Johnson & Johnson) erhalten haben, gelten Sie als vollständig geimpft und erhalten ein sogenanntes Impfzertifikat. Dieses Zertifikat enthält einen QR-Code, welchen Sie mit einer der unterstützten Apps einlesen können, wodurch Ihre vollständigen Impfdaten auf dem Smartphone gespeichert werden. Das ist dann der digitale Impfpass.
Sollte Ihre finale Schutzimpfung ab dem 21.06.2021 von uns durchgeführt worden sein, erzeugen wir für Sie bereits automatisch ein solches Zertifikat.
Wenn Sie in einem vorherigen Zeitraum die Schutzimpfung erhalten haben und ein solches Zertifikat wünschen, können Sie dieses ganz bequem über ein passendes Formular anfordern.
Um ein Impfzertifikat grundsätzlich zu erhalten, müssen die folgenden Unterlagen vorliegen:
1. Impfpass oder Bescheinigung vom Impfzentrum mit Nachweis über die vollständige Impfung
2. Einen gültigen Lichtbildausweis in Form von Personalausweis oder Reisepass
Das zweite Impfzertifikat (Ausnahme Impfstoff von Johnson & Johnson) bescheinigt Ihren vollständigen Impfschutz. Sie erhalten von uns jedoch zwei Zertifikate, und zwar jeweils eines pro Schutzimpfung. Sie sollten beide QR-Codes in der App einlesen, um gegebenenfalls Angaben zur jeweiligen Impfung (Impfstoff, Datum usw.) vorlegen zu können, falls dieses erforderlich seien sollte.
Technische Hintergründe
Wenn Sie Ihren Corona-Impfstatus nachweisen müssen, zeigen Sie einfach Smartphone vor. Der dort angezeigte QR-Code kann dann bequem gescannt werden und es sind grundsätzlich nur die nötigsten Informationen zu sehen: Impfstatus, Name, Vorname und Geburtsdatum der geimpften Person. Daher sollten Sie zur Verifizierung auch immer noch einen gültigen Lichtbildausweis dabei haben.
Bei Erstellung des Impfzertifikats werden Ihre Daten einmalig zur Signierung an das RKI übermittelt. Die Daten werden dort sofort wieder gelöscht. Wenn Sie das Impfzertifikat in einer App hinzufügen, werden Ihre persönlichen Daten nur lokal auf Ihrem Smartphone gespeichert.
Nach aktuellem Stand kann der QR-Code auf dem Impfzertifikat mehrfach eingelesen werden. Somit laden Sie dazu etwa die CovPass-App auf Ihr neues Smartphone herunter und scannen das Corona-Impfzertifikat ein. Es können natürlich auch mehreren Geräte mit dem Zertifikat bzw. dem digitalen Impfpass bestückt werden.
Es kommt doch sicherlich vor, dass nicht jeder im Haushalt ein eigenes Smartphone besitzt und daher gibt es in der CovPass-App auch die Möglichkeit, mehrere digitale Impfnachweise zu hinterlegen. Etwa für Kinder und Partner oder andere Personen ohne eigenes Smartphone.
Nein! Sobald das Impfzertifikat mit der App eingelesen wurde, ist eine Internetverbindung nicht mehr nötig.