Das E-Rezept

Rezepte haben Sie bislang auf einem kleinen rosa Formular erhalten. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hat die Verordnung per Praxis-Software erstellt und sie anschließend auf Rezeptpapier ausgedruckt. In der Apotheke wurde das Rezept dann wieder eingescannt oder sogar abgetippt, also erneut digitalisiert und weiterverarbeitet.

Mit dem E-Rezept soll der gesamte Weg von der Arztpraxis bis in die Apotheke digital werden. Fehler, die etwa beim Einscannen des Papierrezepts passieren können, werden so vermieden. Ab dem 1. Januar 2024 sind Vertragsärztinnen und -ärzte gesetzlich dazu verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen.

Der Ablauf ist für Sie ganz einfach

Wir erstellen für Sie ein E-Rezept

Dieses wird verschlüsselt in der Telematikinfrastruktur gespeichert. Es kann dann von einer an die Telematik angebundenen Apotheke abgerufen werden.

Einfach mit Ihrer Gesundheitskarte einlösen

Sie können Ihr E-Rezept einfach mit Ihrer aktuellen elektronischen Gesundheitskarte einlösen – eine neue Karte ist dafür nicht erforderlich. Das Rezept selbst ist nicht auf Ihrer Karte gespeichert, sondern auf einem besonders gesicherten Server. Die Apotheke liest die Karte ein und kann so auf das Rezept zugreifen.

Alternativ mit der E-Rezept-App einlösen

Ihr E-Rezept können Sie auch mit der E-Rezept-App einlösen. Hier erhalten Sie Ihre Verschreibungen direkt auf Ihr Smartphone. Zum Einlösen scannt die Apotheke den Rezeptcode in der App ab. Über die App können Sie beispielsweise auch Ihre Medikamente in der Apotheke vorbestellen und nach Absprache auch bequem nach Hause liefern lassen.

Die App zum E-Rezept

Um Rezepte elektronisch empfangen und einlösen zu können, benötigen gesetzlich Versicherte die E-Rezept-App der gematik – sie heißt „Das E-Rezept„. Jetzt kostenfrei downloaden:

Um die App vollständig nutzen zu können, benötigen Sie neben Ihrem Smartphone (ab iOS 14 oder Android 7) eine neuere elektronische Gesundheitskarte mit Kontaktlos-Funktion sowie eine dazugehörige PIN. Beides können Sie, sofern bislang nicht vorhanden, bei Ihrer Krankenkasse anfordern.