Unser Hausarztprogramm (HZV)

Ihre Vorteile mit dem HZV

Machen Sie mit Ihrer Teilnahme am Hausarztprogramm Ihrer Hausärztin zum zentralen Ansprechpartner in allen Gesundheitsfragen:
Ihre Hausärztin kennt Ihre Krankengeschichte sowie Ihr Gesundheitsrisiko und begleitet Sie über viele Jahre.
Ihre Hausärztin überweist Sie bei Bedarf an den passenden Facharzt oder die passende Fachärztin.
Alle Untersuchungsberichte laufen in Ihrer Hausarztpraxis zusammen – so behalten Sie gemeinsam den Überblick.

Gemeinsam für mehr Gesundheit

Sie profitieren von passgenauen Versorgungsleistungen, die ausgewählte Krankenkassen über das Hausarztprogramm anbieten. Dazu zählen zum Beispiel:
Exklusive krankheitsspezifische Zusatzuntersuchungen
Zusätzliche bzw. erweiterte Check-Ups
Praxisindividuelle Serviceleistungen

Häufige Fragen zur HZV

Sie erhalten Ihre Teilnahmeerklärung direkt in Ihrer Hausarztpraxis. Sobald Sie und Ihr Hausarzt diese unterzeichnet haben, wird Ihr Teilnahmewunsch an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Im Anschluss erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse ein Begrüßungsschreiben mit der Information, wann es losgeht.

Nein, die Teilnahme am Hausarztprogramm ist kostenlos.

Die Teilnahme am Hausarztprogramm Ihrer Krankenkasse ist freiwillig. Wenn Sie sich für eine Teilnahme entscheiden, entschließen Sie sich, folgende Rahmenbedingungen zu beachten:

  • Sie wählen verbindlich für mindestens ein Jahr Ihren Hausarzt.
  • Damit ist Ihr Hausarzt Ihr erster Ansprechpartner in allen medizinischen Fragen. Bei Bedarf koordiniert er die weiterführende Behandlung durch Fachärzte oder Vertreter anderer Heilberufe (z.B. Physiotherapeuten). Welchen Facharzt Sie wählen, bleibt selbstverständlich Ihnen überlassen! Natürlich können Sie in Notfällen auch ohne Absprache mit Ihrem Hausarzt den Rettungsdienst kontaktieren beziehungsweise den ärztlichen Bereitschaftsdienst aufsuchen. Zudem ist für Termine bei Gynäkologen, Augenärzten und Kinderärzten keine Überweisung erforderlich. Die Satzung Ihrer Krankenkasse kann weitere Regelungen hierzu vorsehen.
  • Im Vertretungsfall (z.B. wenn Ihr Hausarzt im Urlaub oder erkrankt ist) nennt Ihr Hausarzt Ihnen eine andere Hausarztpraxis, die am Hausarztprogramm teilnimmt.

Ihre Teilnahme am Hausarztprogramm können Sie nach Ablauf der Kündigungsfrist (zumeist nach einem Jahr) schriftlich und ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen. Die genaue Kündigungsfrist finden Sie auf Ihrer Teilnahmeerklärung und in der Satzung Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie umziehen und der Weg in Ihre Hausarztpraxis dadurch zu weit für Sie wird, ist eine Kündigung ebenfalls möglich.


Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, sprechen Sie uns einfach an.