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Praxiswissen: Der digitale Impfpass ist grundsätzlich sicher!

Gewisse Schlagzeilen verkaufen sich negativ geschrieben einfach besser und so konnte man gestern und heute in der Presse lesen „Digitaler Impfpasse offenbar nicht fälschungssicher„. Das mag an einer und sicher auch wichtigen Stelle stimmen, aber man kann das nicht pauschalisieren und muss genau auf die Details achten, denn das hat etwas mit der alten bzw. analogen Welt zu tun. Wir erklären Ihnen hier gerne die Hintergründe.

Wie lief das denn bis dato mit dem Impfen? Man ging zu seinem Arzt und ließ sich wogegen auch immer impfen und die Impfung wurde in das gelbe Heftchen eingetragen, welches bei den meisten Menschen sicher über Jahre in irgendeiner Schublade vor sich her schlummerte. Gemeint ist das Impfbuch bzw. offiziell „Internationale Bescheinigungen über Impfungen und Impfbuch“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Bei den Schutzimpfungen wurden etwa neben dem Datum, dann noch Kreuzchen an den passenden Stellen gemacht und es gab einen kaum lesbaren Stempel und ein Krikelakrak, was man auch als Arztunterschrift bezeichnet. Fertig war der Impfnachweis. So lief das Jahrzehnte ohne weitere Probleme, weil die Impfung ja den meisten Fällen aus Eigeninteresse gemacht wurde und nicht als Nachweis bzw. Eintrittskarte in das „normale Leben“ diente.

Mit der Schutzimpfung gegen COVID-19, hat sich das aber schlagartig geändert. Wer nämlich demnächst wieder sein bekanntes Laben zurückhaben möchte, der wird wohl geimpft sein und dieses auch nachweisen müssen. Genau hier liegt aber das Problem, weil wenn etwa ein Restaurant, oder Hotelbetreiber nachvollziehen muss, ob seine Gäste vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, dann benötigt er einen passenden und sichern Nachweis. Hält man ihm jetzt sein gelbes Heftchen unter die Nase, kann er niemals dessen Echtheit überprüfen.

Der Impfpass hat nämlich keine, aber wirklich auch keine noch so kleinen Sicherheitsmerkmale und ist somit leider sehr einfach zu fälschen. Man kann ihn sich (natürlich blanko) sogar bei Amazon bestellen, dann noch zwei nachgemachte Klebchen für die angebliche COVID-19 Schutzimpfung rein und es bedarf dann nur noch eines gefälschten Stempels und einer gefälschten Unterschrift. Fertig ist der angebliche Impfausweis. Fest steht natürlich, sowohl der Handel als auch die Nutzung solcher Impfpässe ist strafbar. Hierbei handelt es sich um nicht „nur“ um Urkundenfälschung, sondern auch um Beihilfe zur schweren Körperverletzung. Passender Beitrag von Report Mainz zu dem Thema.

Die Übertragung vom analogen Impfpass in den digitalen Impfpass ist das Problem

Wie schon beschrieben ist der analoge Impfpass nicht fälschungssicher, aber genau den werden die meisten Geimpften u.a. dem Arzt als „gültigen“ Nachweis vorlegen, um einen digitalen Impfpass zu bekommen. Arztpraxen, Impfzentren oder in Apotheken erzeugen nämlich in Zukunft (so zumindest der Plan) einen sogenannten Impfbescheinigungstoken (2D-Barcode), welcher dann von der passenden App abgescannt wird und fortan an „eigentlich“ fälschungssicher Nachweis dient. Mehr Details dazu in unserem passenden Beitrag zum eigentlichen digitalen Impfpass.

Es geht also darum, dass die Impfung für denjenigen als erwiesenermaßen echt zu erkennen sein muss, welcher den digitalen Impfpass ausstellen darf. Für unsere Patienten, welche sich auch bei uns in der Praxis haben impfen lassen, können wir dieses natürlich im System nachvollziehen, hier wird ja alles akribisch inkl. Chargennummer des Impfstoffs usw. dokumentiert, aber wenn sich jemand etwa im Impfzentrum hat impfen lassen, so könnten wir das schon nicht mehr wirklich nachvollziehen.

Genau diesen Umstand kritisiert der Sprecher des CCC (Chaos Computer Club) Matthias Marx gegenüber der „Welt am Sonntag“. „Das hätte man auch besser lösen können – mit Hologrammaufklebern etwa, mit geprägtem Papier, mit Materialien, die sich nicht jeder auf Amazon zusammenklicken kann„. Da hat er leider absolut recht!

Das Problem liegt also nicht am eigentlichen digitalen Impfpass, sondern daran mögliche Fälschungen aus der analogen, in die digitale (sicherere) Welt zu übertragen. Das Umschreiben von dem gelben Impfbuch im Papierformat auf den digitalen EU-Impfpass, dem sogenannten „Grünen Impfzertifikat“ ist übrigens eine rein deutsche Lösung und kein Vorschlag der Europäischen Kommission. Der Druck Bundesgesundheitsministers Jens Span steigt also weiter und wir halten Sie wie gewohnt auf dem laufenden.